Allgemeine Geschäftsbedingungen der WestExtract Naturstoffextraktionen GmbH, Homburg

 

1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Angebote der WestExtract Naturstoffextraktionen GmbH (nachfolgend „WestExtract“). Mit der Erteilung seines Auftrages erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit der nachstehenden Bedingungen an. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten WestExtract nicht, auch wenn WestExtract ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB, auch wenn die Bestellung des Käufers anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält.


2. Preise
Die Preise sind Abgabepreise ab Werk Homburg ohne Mehrwertsteuer. Die Preise sind unverbindlich. Die Berechnung erfolgt in EURO zu den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisen, ggf. zuzüglich Versandkosten, Versandabfertigung und Versicherung und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


3. Auftragserteilung
Angebote und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von WestExtract vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind oder wenn WestExtract die Ware mit Rechnung an den Käufer übersandt hat. Besondere Vorgaben oder Spezifikationen des Käufers erfordern zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung und sind in jedem Auftrag zu wiederholen. Unsere Angebote sind stets freibleibend hinsichtlich Preis, Liefermenge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit.


4. Mindestbestellmengen, Mindestauftragswert
In der Regel werden die vom Käufer bestellten Waren auftragsbezogen hergestellt. In diesem Zusammenhang gibt es Mindestmengen pro bestellte Ware, die WestExtract dem Käufer im Angebot mitteilt. Unterschreitet die vom Käufer angefragte Menge die Mindestmenge für eine bestimmte Ware, so behält sich WestExtract vor, auf die in Mindermenge angefragte Ware einen Mindermengenaufschlag zu berechnen, der dem Käufer im Angebot mitgeteilt wird.


5. Lieferung, Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben ist oder die Ware zur Abholung durch den Kunden oder eines von ihm zu beauftragenden Transportunternehmens bereitgestellt ist. Frachtkosten und alle Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung – wie z.B. Versicherung, geeignete Verpackung, vom Käufer gewünschte Sonderverpackungen und Lieferarten, aber auch Kosten für wiederholte Zustellungen oder entstehende Lagerkosten – werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Wir behalten uns die Wahl von Versandweg und Versandart vor, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
Unsere Lieferverpflichtung ist erfüllt, sobald die Ware von uns an den Frachtführer übergeben ist, oder durch uns zur Abholung durch den Kunden oder eines von ihm beauftragten Transportunternehmens bereitgestellt ist.


6. Lieferzeit, Lieferverzögerung, Rücktritt von der Lieferverpflichtung
Die von WestExtract angegebenen Lieferzeiten in Angeboten und Aufträgen sind stets unverbindlich. Soweit höhere Gewalt oder Umstände, die der Käufer oder ein Vorlieferant zu vertreten haben, vorliegen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, bzw. kann WestExtract von der Lieferpflicht zurücktreten. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz der ihm durch den Rücktritt eventuell entstandenen Schäden.


7. Verpackung
Die Lieferung erfolgt immer inklusive Primärverpackung. Weitere Verpackungen (Sekundärverpackung, Umverpackung) wählt WestExtract nach den jeweiligen Erfordernissen aus. Mehrkosten, die aufgrund von produktspezifischen Besonderheiten oder zusätzlichen Verpackungen entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Verwendung käufereigener Verpackung kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Die Rückgabe von Verpackungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit WestExtract möglich.


8. Datenschutz
WestExtract ist berechtigt, alle relevanten Daten über den Käufer – unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes – für eigene Zwecke zu verarbeiten und zu speichern.


9. Beanstandungen und Gewährleistung
Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware und in angemessener Weise – zum Beispiel durch Anfertigung einer Analyse oder probenweise erfolgenden Verarbeitung – zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Mängel, die bei der ordnungsgemäßen Prüfung der Ware feststellbar sind, und Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen müssen sofort nach Feststellung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Waren beanstandet werden.
Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware – hinsichtlich Beschaffenheit und Menge – als vom Käufer akzeptiert.
Wurden an der Ware Mängel festgestellt oder hätten diese bei maximaler Sorgfalt festgestellt werden können und der Kunde verarbeitet oder veräußert die Ware weiter, so ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen, die sich aus der Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung der mangelhaften Ware ergibt.
Beanstandete Ware darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von WestExtract zurückgesandt werden. Hat der Käufer rechtzeitig Mängel oder die Lieferung anderer als der bestellten Waren beanstandet, wird die Ware – nach Wahl von WestExtract umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, räumt WestExtract dem Käufer das Recht auf Rücktritt oder Minderung ein. Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen hat WestExtract die Wahl zwischen Nachlieferung oder entsprechender Gutschrift.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegen uns beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang.

 

 

 


10. Haftung
WestExtract haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WestExtract nur bei der Verletzung einer Kardinalpflicht oder einer wesentlichen Pflicht, durch deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, auf Ersatz des Schadens, der voraussehbar und typisch war. Eine weitergehende Haftung, insbesondere wegen entgangenen Gewinns und Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


11. Zahlungsbedingungen
Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen oder erbrachten Dienstleistungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in EURO zu erfüllen.
Bei Zahlungen durch Überweisung oder Scheck ist die Zahlungsverpflichtung erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag dem Bankkonto von WestExtract gutgeschrieben ist. Bei Zielüberschreitungen ist WestExtract berechtigt – unbeschadet weiterer Ansprüche – Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Ebenfalls sind wir in diesem Fall berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern bis der Kunde die noch offenen Rechnungen ausgeglichen oder auf die neue Lieferung Vorkasse geleistet hat. Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. WestExtract ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen.


12. Eigentumsvorbehalt
Alle von WestExtract gelieferten Waren bleiben Eigentum von WestExtract, bis der Käufer sämtliche Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen bezahlt hat. Bei der Verarbeitung der von WestExtract gelieferten Waren durch den Käufer gilt WestExtract als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren an denen WestExtract Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils von WestExtract an den verkauften Waren, zur Sicherung an WestExtract ab. Der Käufer hat WestExtract jede Beeinträchtigung ihrer Rechte an der in ihrem Eigentum stehenden Ware, insbesondere Pfändungen und sonstige Beschlagnahmungen, unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber WestExtract nicht in vollem Umfang nach, muss er auf Verlangen die Ware an WestExtract herausgeben, ohne dass WestExtract vom Vertrag zurücktritt.


13. Unverbindliche Beratung
WestExtract berät ihre Kunden hinsichtlich ihrer Produkte und Dienstleistungen nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Die Vorschläge von WestExtract entbinden die Kunden nicht von der Erfordernis, die Produkte und Dienstleistungen in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen.


14. Anzuwendendes Kaufrecht
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.


15. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Verpflichtungen von WestExtract ist Homburg. Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Käufers, insbesondere für die Zahlung, ist Homburg.


16. Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für den Sitz von WestExtract zuständige Gericht.

17. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.


WestExtract Naturstoffextraktionen GmbH, Homburg,
Handelsregister Saarbrücken, HRB 18430

Stand: Februar 2010